Der städtebauliche Richtplan Zentrum Lyss erlaubt es der Gemeinde, die bauliche Entwicklung nach innen, in zentrumsnahe, mit dem ÖV gut erschlossene Gebiete zu lenken. Die Verdichtung des Zentrums soll dabei nicht flächendeckend erfolgen, sondern an ausgesuchten Standorten mittels hoher Häuser (bis 30 m) und Hochhäuser (bis 50 m). Ausserdem macht der Richtplan für alle Teilgebiete des Zentrums spezifische Aussagen zur Bebauung, den Aussen- und Freiräumen, zum Verkehr und zu Umweltaspekten. Der Richtplan als behördenverbindliches Instrument hilft den Planungsbehörden bei der Weiterentwicklung des Zentrums und bei der Beurteilung von Anfragen durch Bauwillige. Der vom Gemeinderat beschlossene städtebauliche Richtplan Zentrum Lyss wurde vom Kanton am 1. Juli 2021 genehmigt.
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