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Geringfügige Zonenplanänderung Aarbergstrasse 41; Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Der Gemeinderat von Lyss hat die vorerwähnte geringfügige Zonenplanänderung Aarbergstrasse 41 am 17.03.2025 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Unterlagen
Kurzbericht
Zonenplanausschnitt

Lyss, den 25.03.2025
Namens des Gemeinderats
Abteilung Bau + Planung


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