Gesuchsteller | Kisohkumar Ramachandran, Zimmerwaldstrasse 51, 3122 Kehrsatz |
Projektverfasser | Filliger Architekten GmbH, Daniel Filliger, Asylstrasse 18a, 3700 Spiez |
Bauvorhaben | Umnutzung Sauna in eine Arbeitsnutzung/stilles Gewerbe (nachträgliches Baugesuch) |
Standort | Tulpenweg 15, 3250 Lyss; Parzelle Nr. 426 |
Nutzungszone | Wohnzone W3; Gewässerschutzbereich Aᵤ |
Ausnahme | - Unterschreiten der lichte Raumhöhe von 2.30 m (Art. 67 Abs. 1 BauV) - Einbau einer Teeküche mit Backofen, Zweierherdplatte und Dampfabzug |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 14. Februar 2025 – 14. März 2025 |
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist ein-zureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
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