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Bau- und Ausnahmepublikation

GesuchstellerKisohkumar Ramachandran, Zimmerwaldstrasse 51, 3122 Kehrsatz 
ProjektverfasserFilliger Architekten GmbH, Daniel Filliger, Asylstrasse 18a, 3700 Spiez
BauvorhabenUmnutzung Sauna in eine Arbeitsnutzung/stilles Gewerbe (nachträgliches Baugesuch)
StandortTulpenweg 15, 3250 Lyss; Parzelle Nr. 426
NutzungszoneWohnzone W3; Gewässerschutzbereich Aᵤ
Ausnahme- Unterschreiten der lichte Raumhöhe von 2.30 m (Art. 67 Abs. 1 BauV)
- Einbau einer Teeküche mit Backofen, Zweierherdplatte und
  Dampfabzug

Planauflage- und EinsprachestelleBau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss
Auflage- und Einsprachefrist14. Februar 2025 – 14. März 2025

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist ein-zureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

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