Gesuchsteller | APG|SGA, Allgemeine Plakatgesellschaft AG, Bahnhöhenweg 82, 3018 Bern |
Projektverfasser | APG|SGA, Allgemeine Plakatgesellschaft AG, Bahnhöhenweg 82, 3018 Bern |
Bauvorhaben | Erstellen von einem F200 Plakatwerbeträger, einseitig, freistehend, unbeleuchtet, für den wechselnden Anschlag von Fremdwerbung |
Standort | Bernstrasse 9, 3250 Lyss; Parzelle Nr. 321 |
Nutzungszone | Mischzone M3b; Gewässerschutzbereich üB |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 21. Februar 2025 – 21. März 2025 |
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist ein-zureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch
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