Bauherrrschaft | Centravo AG, Christian Drexlin, Industriering 32, 3250 Lyss |
Projektverfasser | hplan architektur immobilien ag, Hauptstrasse 13, 3250 Lyss |
Bauvorhaben | Einbau von Produktionsräumen für Pet-food |
Projektänderung | Bauen im Grundwasser und Grundwasserabsenkung für Teile der Kanalisation (Schächte) |
Standort | Lyss; Industriering 42; Parzelle Nr. 2020 |
Nutzungszone | Arbeitszone_Aa; Gewässerschutzbereich Aᵤ |
Ausnahmen | Bauen im Grundwasser |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 17.01.2025 – 17.02.2025 |
Es wird auf die Projektänderungsakten mit Hydrologischem Gutachten verwiesen.
Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemel-det werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
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