Weiter unten sind Bilder der Räumlichkeiten aufgeführt.
Das ehemalige Bauernhaus, benannt nach seinen ehemaligen Besitzern, wurde ca. 1840 erbaut. Die Liegenschaft wurde 1962 von der Gemeinde erworben, um darauf ein Verwaltungszentrum zu erstellen. 1973 wurde eine entsprechende Abstimmungsvorlage von den Lysser Stimmberechtigten knapp abgelehnt. 1979 - 1982 wurde das Bauernhaus aufgrund neuerer Erkenntnisse der Ortskernplanung zu einer Freizeitstätte umgebaut und saniert.
Heute dient das 1982 eingeweihte Gebäude als sehr begehrte und beliebte Freizeitanlage für die Durchführung von Ausstellungen, Konzerten, Kursen, Sitzungen und Anlässen aller Art.
Im Sieberhuus können folgende Räumlichkeiten reserviert werden.
Räumlichkeiten |
| Infrastruktur | max. Nutzungszahlen |
---|---|---|---|
Sieberhuus | DG | Tische + Stühle | je 50 Personen |
Wohnung, inkl Küche | EG | Tische + Stühle | 30 Personen gültig für Konzert- |
Sitzungszimmer | 1. OG | Tische + Stühle | 12 Personen gültig für Sitzplätze mit |
Stall | EG | ohne Küche | 30 Personen gültig für Konzert- |
* Die Leinwand und/oder Flipchart müssen extra angefordert werden.
** Gartentische und Stühle (Aussenbereich) müssen vorzeitig bei der Gemeinde angefragt werden
Besondere Bestimmungen:
Spalte 1 | | Ortsansässige | Auswärtige |
---|---|---|---|
Bühne I + II | Privatpersonen und Geschäfte Kunstschaffende | Fr. 200.00 | Fr. 360.00 |
Sitzungszimmer | Privatpersonen, Geschäfte und | Fr. 80.00 | Fr. 100.00 |
Wohnung, | Privatpersonen, Geschäfte und | Fr. 120.00 | Fr. 150.00 |
Klavierbenützung | Privatpersonen, Geschäfte und | auf Anfrage | auf Anfrage |
Küche EG | Privatpersonen, Geschäfte und | Fr. 50.00 | Fr. 70.00 |
** Für nicht kommerzielle Zwecke von ortsanässigen Vereinen gilt der Nulltarif, sonst analog Privatpersonen und Geschäfte.
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