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Rückerstattung der Krankheitskosten (EL)

Rückerstattung der Krankheitskosten (EL)
AHV-Zweigstelle Lyss, Finanzen & Informatik

Anspruchsvoraussetzungen

Für die Rückerstattung der ausgewiesenen Krankheits- und Behinderungskosten muss eine Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung vorliegen. Bei einem Anspruch auf eine jährliche EL werden die vergütbaren Krankheits- und Behinderungskosten zurückgezahlt. Bei einer Ablehnung der jährlichen EL, aufgrund eines Einnahmenüberschusses, werden die vergütbaren Krankheits- und Behinderungskosten nach Abzug des Einnahmenüberschusses zurückgezahlt.

Vergütbar sind nur in der Schweiz entstandene Kosten. Im Ausland entstandene Kosten können ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn sie während eines Auslandaufenthaltes notwendig wurden oder wenn die medizinisch indizierten Massnahmen nur im Ausland durchgeführt werden konnten.

Folgende Kosten können auf Rückerstattung geprüft werden, bitte beachten Sie dazu auch das Merkblatt Krankheitskosten:

  • Franchise & Selbstbehalt Krankenkasse
  • Transportkosten ÖV, Privatauto, Taxi, Fahrdienst (Easycab, SRK, usw.)
  • Zahnarzt (auch Dentalhygiene)
  • Haushaltshilfe
  • Patientenbeteiligung bei Pflege
  • Private Haushalthilfe
  • Ambulanz / Restkosten Notfalltransport
  • Tagesstruktur
  • Hörgerät/e
  • Ferienzimmer / temporärer Heimaufenthalt
  • Reha/Kur
  • Hilfsmittel

Ein Anspruch auf die Vergütung besteht nur, soweit nicht andere Versicherungen (Krankenkasse / Unfall-, Haftpflicht- oder Invaliditätsversicherung, usw.) für die Kosten aufkommen.

Einreichung / Frist

Die vollständigen Unterlagen reichen Sie bitte bei der zuständigen AHV-Zweigstelle ein. Die Rückvergütung der Kosten muss innert 15 Monaten seit der Rechnungsstellung beantragt werden.

Merkblätter: Merkblatt Krankheitskosten und Merkblatt Zahnbehandlungen 

Formulare: Zahnformular Ergänzungsleistungen

https://www.akbern.ch/de/Versicherungen/EL/Ruckerstattung-der-Krankheitskosten/Rueckerstattung-der-Krankheitskosten.html

Dokumente



Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
(Einwohnerdienste: ganzer Tag geschlossen - bis auf weiteres)
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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