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AHV-Zweigstelle Lyss, Finanzen & Informatik

Unsere Ausgleichskasse ist nur für die Berechnung und Auszahlung von IV-Leistungen zuständig. Informationen betreffend Voraussetzungen für die Bewilligung von IV-Leistungen sind in die Zuständigkeit der IV-Stelle des Kantons Bern.

Kontakt

IV-Stelle des Kantons Bern
Scheibenstrasse 70
Postfach
3001 Bern

058 219 71 11
info@ivbe.ch
www.ivbe.ch

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Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
(Einwohnerdienste: ganzer Tag geschlossen - bis auf weiteres)
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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