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Betreuungsgutschriften - anmelden

Betreuungsgutschriften - anmelden
AHV-Zweigstelle Lyss, Finanzen & Informatik

Ziel der Betreuungsgutschriften ist, Personen eine höhere Rente zu verschaffen, wenn diese sich um pflegebedürftige Verwandte kümmern. Es handelt sich um keine direkte Geldleistung, sondern um die Gutschrift eines Einkommens im individuellen Konto der pflegenden Person, welche bei der Berechnung der Alters- oder Invalidenrente mit eingerechnet wird.

Wann entsteht ein Anspruch auf Betreuungsgutschriften?

Betreuungsgutschriften werden gewährt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Räumliche Nähe: Die betreuende Person muss weniger als 30 km von der pflegebedürftigen Person entfernt wohnen oder diese in weniger als einer Stunde erreichen können.
  • Verwandtschaft: Die betreuende Person und die pflegebedürftige Person müssen eng miteinander verwandt sein (Ehegatte, Lebenspartner, Eltern, Geschwister, Grosseltern, Schwiegereltern, Kinder).
  • Hilflosigkeit: Die pflegebedürftige Person muss eine Hilflosenentschädigung leichten, mittelschweren oder schweren Grades beziehen.
  • Erziehungsgutschriften: Die betreuende Person erhält nicht gleichzeitig Erziehungsgutschriften (Kinder unter 17 Jahren).
  • Versicherung: Betreuungsgutschriften können nur Personen gewährt werden, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben. 

Alle genannten Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.

Merkblatt: Betreuungsgutschriften

Formular: Anmeldung für die Anrechnung von Betreuungsgutschriften

https://www.akbern.ch/de/Versicherungen/AHV-Individuelles-Konto/Betreuungsgutschriften/Betreuungsgutschriften.html

Dokumente



Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
(Einwohnerdienste: ganzer Tag geschlossen - bis auf weiteres)
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

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