Geschäfte, die der Grosse Gemeinderat unter Vorbehalt der fakultativen Volksabstimmung beschliesst, werden den Stimmberechtigten zum Beschluss unterbreitet, wenn innert 30 Tagen seit Veröffentlichung der Vorlagen im Anzeiger Aarberg 5% der Stimmberechtigten dies schriftlich verlangen.
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