Aufgaben Grosser Gemeinderat
Der Grosse Gemeinderat ist abschliessend zuständig für:
- Reglement über die Ständigen Kommissionen
- Wahlen in der eigenen Organisation sowie von ihm eingesetzte Kommissionen
- Genehmigung Gemeinderechnung
- Ausgaben zwischen Fr. 150'000.00 und Fr. 1'000.000.00
- Genehmigung Kreditabrechnungen über Fr. 150'000.00
- Genehmigung Nachkredite über der Zuständigkeit des Gemeinderates
- Genehmigung der Richtlinien + Zielsetzungen
- Genehmigung des Verwaltungsberichtes
- Genehmigung Stellenetat für die Verwaltungsabteilungen, welche nicht nach den Prinzipien der wirkungsorientierten Verwaltung geführt werden
- Geschäfte von Gemeindeverbindungen, wenn der Ausgabenanteil die Zuständigkeit des Gemeinderates überschreitet
Unter Vorbehalt der fakultativen Volksabstimmung ist der Grosse Gemeinderat zuständig für:
- Reglemente, welche nicht einem anderen Gemeindeorgan zugeordnet sind
- Grundzüge der Erhebung von Abgaben, mit Ausnahme von Gebühren von untergeordneter Bedeutung
- Einmalige Ausgaben zwischen Fr. 1 Mio. und Fr. 3 Mio.
- Budget und die Steueranlage
- Ein- und Austritt aus Gemeindeverbänden
- Leistungsaufträge für die nach dem Prinzip der Wirkungsorientierten Verwaltung (WoV) geführten Abteilungen inklusive des Nettoaufwandes.