Jahresrechnung 2015; Controlling
Der GGR genehmigt gestützt auf Art. 47a der Gemeindeordnung (GO)
• die Jahresrechnung bestehend aus der
- Laufenden Rechnung mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 5‘852‘366.14
- Investitionsrechnung mit Nettoinvestitionen von Fr. 12‘393‘224.50
- übrige Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen von Fr. 1‘055‘132.55
- Bestandesrechnung mit Aktiven/Passiven von Fr. 106‘170‘651.97
• den Controllingbericht 2015 über die Produktegruppen
Reglement über die Spezialfinanzierung "Untere Mühle Lyss"; Nr. 27
Der GGR beschliesst die Aufhebung des Reglements über die Spezialfinanzierung Untere Mühle Lyss rückwirkend per 31.12.2015.
Seelandhalle Lyss; bauliche Massnahmen zur Behebung der Sicherheitsdefizite; Abrechnung
Der GGR genehmigt die Kreditabrechnung für die baulichen Massnahmen zur Behebung der Sicherheitsdefizite am Dach der Seelandhalle im Betrag von Fr. 183‘890.15, mit einer Kostenunterschreitung von Fr. 6‘109.85 (Kredit Fr. 190‘000.00).
Industriezone Süd; Kanalisationsanlagen Südstrasse 3. und 4. Etappe; Abrechnung
Der GGR genehmigt die Kreditabrechnung der Kanalisationen der 3. und 4. Etappe der Erschliessung Industriezone Süd im Betrag von Fr. 658‘084.45, mit einer Kostenüberschrei-tung von Fr. 84.45 (Kredit Fr. 658‘000.00).
Motion; FDP/glp; Reglement Pachtlandvergabe von gemeindeeigenem Landwirtschaftsland (Nr. 06/2015)
Der GGR erklärt die Motion der Fraktion FDP/glp „Reglement über Pachtlandvergabe von gemeindeeigenem Landwirtschaftsland“ erheblich.
Parlamentarische Vorstösse; Neueingänge
• Postulat SP/Grüne; Definitive Öffnung Parkweg für Veloverkehr
• Motion SVP Lyss-Busswil; Reduktion der Schulbibliotheken der Lysser Schule auf drei Standorte
Namens des Grossen Gemeinderates
Fakultative Volksabstimmung
Zum Beschluss mit fakultativer Volksabstimmung (Reglement über die Spezialfinanzierung "Untere Mühle Lyss"; Nr. 27) kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 46 Bst. b bzw. Art. 45 Abs. 1) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 493 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 20. Juni 2016 (30 Tage seit der Veröffent-lichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
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