Bauherrschaft | Heer & Tailleur AG, Balthasar Heer, Piccardstrasse 19, 9015 St.Gallen |
Projektverfasser | Werk32 Baumanagement & Architektur GmbH, Martin Trachsel, Rainweg 10, 3250 Lyss |
Bauvorhaben | Umbau best. Regalanlage im Aussenbereich |
Standort | Lyss; Südstrasse 29; Parzelle Nr. 3928 |
Nutzungszone | ZPP «Grien Süd»; UeO Nr. 42; Gewässerschutzbereich Aᵤ |
Planauflage-/ Einsprachestelle | Abteilung Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 20.12.2024 – 20.01.2025 |
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch
© 2024 Gemeinde Lyss, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".