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Bauherrschaft Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern
VertretungThanusan Balasingam, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern
Projektverfasser Cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen
BauvorhabenNachträgliches Baugesuch für Anwendung Korrekturfaktor (G5); ohne bauliche Änderung der Mobilfunkanlage
StandortLyss; Industriering 60, Parzelle Nr. 2058
NutzungszoneZone für öffentliche Nutzung ZöN Nr. 38; Gewässerschutzbereich Aᵤ
Planauflage-/ EinsprachestelleBau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss
Auflage- und Einsprachefrist06.12.2024 – 06.01.2025
Es wird auf die Gesuchsakten und den Fachbericht Immissionsschutz vom 28.11.2024 verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch


Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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