Bauherrschaft | Sunrise GmbH, Mobile Infrastructure, Thurgauerstrasse 101B, 8152 Glattpark (Opfikon) |
Vertretung | Axians Schweiz AG, Jose Carlos Da Silva Couto, Chem. de Boudron H10, 1052 Le Mont sur Lausanne |
Projektverfasser | Axians Schweiz AG, Moritz Bärtschi, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen |
Bauvorhaben | Nachträgliches Baugesuch für Anwendung Korrekturfaktor (G5); ohne bauliche Änderung der Mobilfunkanlage |
Standort | Lyss; Sonnhalde 34, Parzelle Nr. 3982 |
Nutzungszone | Zone mit Planungspflicht ZPP «Kiesgrube Bangerter» |
Planauflage-/Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 06.12.2024- 06.01.2025 |
Es wird auf die Gesuchsakten und den Fachbericht Immissionsschutz vom 28.11.2024 verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch
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