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Baupublikation

BauherrschaftGemeinde Lyss, Abt. Bau- und Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss
Energie Seeland AG, Beundengasse 1, 3250 Lyss  
ProjektverfasserChristen + Partner Ingenieure und Planer AG, Werkstrasse 36, 3250 Lyss
BauvorhabenSanierung Tiefbauinfrastrukturanlagen im Gebiet Hardern:
Neubau und Sanierungen der Werkleitungen, Bau von 3 Ausweichstellen und ca. 90 Parkfeldern für die provisorische Verkehrsführung während der Bauzeit, Einrichten von Installationsplätzen und Einbau von Belag auf Verkehrsfläche bei den Parzellen Nrn. 2188, 2231, 2232, 2339, 2340 und 2341
StandortHardern, Parzellen Nrn. 207, 1126, 2126, 2188, 2231, 2232, 2250, 2339, 2340, 2341, 2751, 2761, 2771, 2775, 2783, 2784, 2789, 2790, 2791, 2802, 2809, 2812, 2815, 2816, 2823, 2827, 2828, 3476,
NutzungszoneLandwirtschaftszone, Verkehrsfläche, Mischzone M2, Wohnzone W2, Zone für Parkierungsanlagen, Zone für öffentliche Nutzungen 2 (Hardern) / Kultur, Bildung, Sport (ZöN 2), Ortsbildschutzgebiet, Landschaftsschongebiet
AusnahmenBauten und Anlagen in Waldnähe (Art. 25 Kantonales Waldgesetz, KWaG)
Bauen ausserhalb des Baugebiets (Art. 24 Raumplanungsgesetz, RPG)
Planauflage- und EinsprachestelleBau + Planung Lyss, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss, oder einsehbar im eBau:
www.portal.ebau.apps.be.ch
Auflage- und Einsprachefrist8. November 2024 und 9. Dezember 2024
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen.

Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprachegruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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