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Bau- und Ausnahmepublikation

Gesuchsteller: Bigler AG, Lacke und Leime, Oeleweg 7, 3250 Lyss
Projektverfasser:Bigler AG, Lacke und Leime, Oeleweg 7, 3250 Lyss
Bauvorhaben:Kompletter Rückbau der Wasserfassung einer Gebrauchswassernutzung im Uferbereich des Lyssbachs. Vollständige Entnahme der Betonbauten bis zur alten Lyssbachmauer und des Zulaufstutzens am Gewässer.
Rückgabebauwerk: Ersatz PVC-Rohr des Bauwerkabschlusses mit einem Betonrohr.
Es wird auf die Gesuchsakte verwiesen.
Standort:Oeleweg 7, 3250 Lyss; Parzelle Nr. 3149
Ausnahmen:- Ausnahmebewilligung nach Art. 48 WBG (BSG 751.11)
- Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG (SR 700)
- Bewilligung nach Art. 8 Abs. 1 BGF (SR 923.0)
Planauflagestelle:Gemeinde Lyss, Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss
Einsprachestelle:Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3013 Bern
Einsprachefrist:17. März 2025 – 15. April 2025
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel und mit rechtsgültiger Unterschrift bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet sind, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.


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