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23. Sitzung Grosser Gemeinderat Lyss vom 08.11.2021

Budget 2022 / Finanzplan und Investitionsprogramm 2021 – 2026
Der GGR beschliesst, ...
1) das Budget 2022 mit einem Defizit von Fr. 800'000.00.
2) die Gemeindesteuer auf den Gegenständen der Staatssteuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn, Kapital) beträgt das 1,60-fache des kantonalen Einheitsansatzes (unverändert
3) die Liegenschaftssteuer beträgt unverändert 1,0 Promille des amtlichen Wertes.
4) das Globalbudget mit den vorgelegten Indikatoren und Standards.
5) den Finanzplan 2021 – 2026 und der GGR nimmt Kenntnis vom Investitionsprogramm.

Reglement Kinder- und Jugendfachstelle Lyss und Umgebung (Nr. 086); Teilrevision; Genehmigung
Der GGR genehmigt die Änderungen des Reglements Kinder- und Jugendfachstelle Lyss und Umgebung (Nr. 086) und setzt diese per 01.01.2022 in Kraft.

Motion; SVP; "Überarbeitung des Verkehrsrichtplans" (Nr. 05/2021); Stellungnahme
Der GGR lehnt die Motion SVP, "Überarbeitung des Verkehrsrichtplans" (Nr. 05/2021), ab.

Postulat SP/Grüne + glp + BDP; "Familienabonnement für Parkschwimmbad" (Nr. 07/2020); Stellungnahme
Der GGR erklärt das Postulat SP/Grüne + glp + BDP «Familienabonnement für Parkschwimmbad» (Nr. 07/2020) erheblich.

Postulat SP/Grüne; "Verschiebung der Ampel- und Blitz-Anlage beim Zebrastreifen BWZ-Strub AG zum Zebrastreifen Parkplatz BWZ-Grentschel" (Nr. 15/2021); Stellungnahme
Der GGR ...
• erklärt das Postulat SP/Grüne, «Verschiebung der Ampel- und Blitzanlage beim Zebrastreifen BWZ-Strub AG zum Zebrastreifen Parkplatz BWZ-Grentschel (Nr. 15/2021)», als erheblich.
• lehnt die Fristverlängerung für die Beantwortung des Postulats bis Ende 2023 ab.

Postulat FDP; "Informationstafeln zu Parkmöglichkeiten an den Hauptzufahrtstrassen bei den Dorfeingängen" (Nr. 13/2021); Stellungnahme
Der GGR nimmt Kenntnis vom Rückzug des Postulats der FDP, «Informationstafeln zu Parkmög-lichkeiten an den Hauptzufahrtstrassen bei den Dorfeingängen (Nr. 13/2021)».

Postulat EVP; "Wände für legale Graffiti-Kunst in Lyss" (Nr. 02/2020); Stellungnahme
Der GGR erklärt das Postulat der EVP Lyss-Busswil, «Wände für legale Graffiti-Kunst in Lyss» (Nr. 02/2020) als erheblich und schreibt dieses als erfüllt ab.

Interpellation EVP; "Einführung eines Rufbusses anstelle des aktuellen Ortsbusses - bessere Einbindung der nicht erschlossenen Quartiere Hardern und Busswil" (Nr. 10/2021); Beantwortung
Der GGR nimmt Kenntnis von der Beantwortung der Interpellation EVP Lyss-Busswil, «Einführung eines Rufbusses anstelle des aktuellen Ortsbusses – Bessere Einbindung der nicht erschlossenen Quartiere Hardern und Busswil» (Nr. 10/2021).

Interpellation glp + Die Mitte; "Testphase Ladestationen" (Nr. 14/2021); Beantwortung
Der GGR nimmt Kenntnis von der Beantwortung der Interpellation glp + Die Mitte, «Testphase La-destationen» (Nr. 14/2021).

Fakultative Volksabstimmung
Zu den Beschlüssen mit fakultativer Volksabstimmung (Budget 2022 / Reglement Kinder- und Ju-gendfachstelle Lyss und Umgebung) kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 45 + 46 Bst. c) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden die fakultative Volksabstim-mung verlangt werden. Von 523 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begeh-ren bis zum 12.12.2021 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.

Namens des Grossen Gemeinderates Lyss

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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