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18. Sitzung Grosser Gemeinderat Lyss vom 04.11.2024

Der GGR hat an der Sitzung vom 04.11.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

Unter Vorbehalt fakultatives Referendum:

• Genehmigung …  
    - des Budgets 2025 mit einem Defizit von Fr. 1'260'000.00 im allgemeinen Haushalt, bzw. 
       1'750'710.00   im Gesamthaushalt (inkl. Spezialfinanzierungen).
    - der Gemeindesteuer auf den Gegenständen der Staatssteuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn,
        Kapital) beträgt das 1,60-fache des kantonalen Einheitsansatzes (unverändert).
     - der Liegenschaftssteuer mit unverändert 1,0 Promille des amtlichen Wertes.
     - des Globalbudgets mit den vorgelegten Indikatoren und Standards.
     - den Finanzplan 2024 – 2029 und der GGR hat Kenntnis genommen vom Investitionsprogramm.
         (Dieser Beschlussteil unterliegt nicht dem Referendum)
• Genehmigung eines Investitionskredits von Fr. 2'980'000.00 für den Neubau eines Provisoriums mit
    sechs Schulräumen in der Schulanlage Herrengasse.

Abschliessende Genehmigung:

• Rückweisung des Geschäfts Kauf der Liegenschaft Marktplatz 10.
• Genehmigung der Verpflichtungskreditabrechnung «Hauptstrasse; Kanalisationsersatz; Altersheim –
     Hirschenplatz» im Betrag von Fr. 838'419.20, mit einer Kostenüberschreitung von Fr. 68'419.20
      (Bruttokredit Fr. 770'000.00 inkl. Teuerung).
• Genehmigung der Verpflichtungskreditabrechnung «Sanierung der Brüstungselemente und Geländer
     entlang des Lyssbachs» mit Nettokosten von Fr. 613'694.75, mit einer Kostenunterschreitung von
     Fr. 101'305.25 (Bruttokredit Fr. 715'000.00).
• Genehmigung der Verpflichtungskreditabrechnung «Schulanlage Busswil, Neubau Parkplatzanlage»
    im Betrag von Fr. 332'239.60 mit einer Kostenunterschreitung von Fr. 2'760.40 (Kredit Fr. 335'000.00).


Fakultative Volksabstimmung
Zu den Beschlüssen mit fakultativer Volksabstimmung kann gestützt auf die Vorschriften der Ge-meindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 524 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 09.12.2024 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.



Namens des Grossen Gemeinderates Lyss

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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