Budget 2021 / Finanzplan und Investitionsprogramm 2020 – 2025
Der GGR beschliesst ...
Das Budget 2021 mit einem Defizit von Fr. 800'000.00.
1) Die Gemeindesteuer auf den Gegenständen der Staatssteuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn,
Kapital) beträgt das 1,60-fache des kantonalen Einheitsansatzes (unverändert).
2) Die Liegenschaftssteuer beträgt unverändert 1,0 Promille des amtlichen Wertes.
3) Das Globalbudget wird mit den vorgelegten Indikatoren und Standards genehmigt.
4) Der Finanzplan 2020 – 2025 wird genehmigt und der GGR nimmt Kenntnis vom
Investitionsprogramm.
Anpassung Friedhof- und Bestattungsreglement (Nr. 53); Genehmigung
Der GGR genehmigt die Änderung des Friedhof- und Bestattungsreglements und setzt dieses per 01.12.2020 in Kraft.
Schiessanlage Winigraben; Sanierung Dach; Kreditabrechnung
Der GGR genehmigt die Abrechnung des Verpflichtungskredits betreffend die Asbestsanierung Dach Schützenhaus im Betrag von Fr. 230‘040.30 mit einer Kostenunterschreitung von Fr. 4‘959.70 (Bruttokredit Fr. 235‘000.00).
Postulat; SP/Grüne; "Einsetzen einer Begleitgruppe Integration" (Nr. 02/2018); Beantwortung
Der GGR nimmt Kenntnis von der Beantwortung des Postulats; SP/Grüne; "Einsetzen einer Begleit-gruppe Integration" (Nr. 02/2018) und schreibt dieses als erfüllt ab.
Fakultative Volksabstimmung
Zu den Beschlüssen mit fakultativer Volksabstimmung (Budget 2021 / Anpassung Friedhof- und Bestattungsreglement) kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1 und Art. 46 Bst. c) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 520 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 06.12.2020 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Namens des Grossen Gemeinderates Lyss
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