Der GGR hat an der Sitzung vom 16.09.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
• Genehmigung Arealentwicklung Schulgasse-Kreuzgasse-Hauptstrasse; Zone mit Planungspflicht
(ZPP) A 334, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums.
• Rückweisung der Verpflichtungskreditabrechnung Gesamtsanierung Schulanlage Stegmatt.
• Genehmigung der Verpflichtungskreditabrechnung Schulraumerweiterung Grentschel, Neubau
Schulhaus in der Höhe von Fr. 16'663'613.35 mit einer Kostenunterschreitung von Fr. 248'296.65
(Gesamtkredit Fr. 16‘911‘910.00).
• Abschreibung als erfüllt
- der Motion FDP; "Sanierung / Erweiterung Parkschwimmbad Lyss"; 2019/11.
- des Postulats SP/Grüne; "Projekt Parkschwimmbad und Umgebung 2030 erarbeiten"; 2019/13.
- des Postulats FDP; "Gemeindeeigene Sozialwohnungen"; 2021/04.
- des Postulats SP/Grüne+GLP; "Zwischennutzung Viehmarktplatz"; 2021/19.
• Kenntnisnahme der Beantwortung
- Interpellation SP; "Eigentümerstrategie Energieversorgung"; 2024/1.
- Interpellation EVP/SVP; "Rechtmässige Statutenänderung beim Verein KUFA Lyss"; 2024/5.
• Wahl von Lutz Philipp (EVP) per 16.09.2024 für die laufende Legislatur 2022 – 2025 in die
Parlamentskommission Präsidiales, Finanzen + Personal.
Fakultative Volksabstimmung
Zu den Beschlüssen mit fakultativer Volksabstimmung kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 523 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 21.10.2024 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Namens des Grossen Gemeinderates Lyss
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