Sie finden untenstehend die Beschlüsse aus der GGR-Sitzung vom 12.09.2016.
Der GGR genehmigt das Reglement über die Versorgung der Gemeinde Lyss mit Wasser, leitungs-gebundener Energie und Telekommunikation und das Verhältnis der Gemeinde Lyss zur Energie Seeland AG (ESAG) und setzt dieses per 01.01.2017 in Kraft.
Der GGR genehmigt die Landabgabe im Baurecht in der Industriezone Süd an die Elektro Linder AG von 2‘891 m2 zum Landwert von Fr. 220.00/m2, ausmachend einen Baurechtszins von 20‘670.00 bei aktuellem Verzinsungssatz von 3.25%.
Der GGR beschliesst, der Spitex Seeland AG während der Aufbauphase des Tageszentrumsange-botes 2017 - 2021 einen Gesamtkredit von maximal Fr. 50'000.00 jährlich (somit maximal Fr. 250'000.00 für die Periode 2017-2021) zu gewähren, und zwar in der Form eines Kostenbeitrages von Fr. 40.00 pro Kunde und Tag für Kunden, welche in der Gemeinde Lyss wohnhaft sind.
Der GGR beschliesst
Der GGR …
Der GGR genehmigt die Kreditabrechnung des 2. GEP-Rahmenkredits für die Jahre 2014 - 2016 im Betrag von Fr. 2‘371‘097.40 mit einer Kostenunterschreitung von Fr. 28‘902.60 (Kredit Fr. 2‘400‘000.00).
Der GGR genehmigt die Kreditabrechnung für den Neubau SBB-Haltestelle Lyss Grien mit Abrech-nungskosten von Fr. 2‘444‘448.40. (Kredit GGR Fr. 2‘400‘000.00, Nachkredit GR vom 04.07.2016 Fr. 44‘448.40 somit Gesamtkredit Fr. 2‘444‘448.40).
Der GGR genehmigt die Kreditabrechnung Modernisierung Pumpwerke Gemeinde Lyss im Betrag von Fr. 962‘730.05 mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 307‘269.95 (Kredit Fr. 1‘270‘000.00).
Der GGR lehnt das Postulat der SVP „Sofortiger Evaluationsbeginn über die definitive Neunutzung des Areals Viehmarktplatz/alter Werkhof“ ab.
Der GGR nimmt Kenntnis von der Beantwortung des Postulats der FDP „Planung und Bau eines Dienstleistungszentrum (DLZ) für die Gemeindeverwaltung Lyss“ und schreibt dieses als erfüllt ab.
Der GGR wählt Hess Barbara in die Parlamentskommission Sicherheit + Liegenschaften.
Zum Beschluss mit fakultativer Volksabstimmung (Reglement über die Versorgung der Gemeinde Lyss mit Wasser, leitungsgebundener Energie und Telekommunikation und das Verhältnis der Ge-meinde Lyss zur Energie Seeland AG (ESAG); Sanierung Kappelgasse / Höhenweg und Neubau eines Gehwegs; 4. GEP-Rahmenkredit) kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1, bzw. Art. 46 Bst. b) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 494 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 17. Oktober 2016 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Namens des Grossen Gemeinderates Lyss
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