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Niederlassungsausweis – bestellen

Niederlassungsausweis – bestellen
Einwohnerdienste, Sicherheit, Liegenschaften + Sport

Der Niederlassungsausweis dient als Meldebestätigung über den aktuellen Wohnsitz für volljährige Schweizer BürgerInnen und kann nur von der Wohnsitzgemeinde ausgestellt werden.

Er wird Ihnen nach Anmeldung bzw. Erreichung 18. Altersjahr per  Post zugestellt.

Dokumente



Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
(Einwohnerdienste: ganzer Tag geschlossen - bis auf weiteres)
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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