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Arbeitgebende - Anmeldung bei AHV

Arbeitgebende - Anmeldung bei AHV
AHV-Zweigstelle Lyss, Finanzen & Informatik

Wenn Sie sich bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern als Arbeitgebende/r anmelden möchten, bitten wir Sie die entsprechenden untenstehende Anmeldung für Arbeitgeber komplett auszufüllen und mit den notwendigen Belegen an die zuständige AHV-Zweigstelle des Geschäftsortes zurückzusenden.

 

Merkblatt: Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO

Formulare: Anmeldung für Arbeitgeber und Eintrittsmeldung in den Betrieb 

Online-Rechner: Auf der Lohnbescheinigung anzugebender Lohn

https://www.akbern.ch/de/Versicherungen/AHV-Beitrage/Arbeitgebende-und-Arbeitnehmende/Arbeitgebende-und-Arbeitnehmende.html

Dokumente



Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
(Einwohnerdienste: ganzer Tag geschlossen - bis auf weiteres)
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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