Einbürgerung
Wer die schweizerische Staatsbürgerschaft erhalten möchte, muss einige gesetzliche Vorgaben erfüllen. Je nachdem welche Voraussetzungen Sie mitbringen, sind zwei unterschiedliche Verfahren durchzuführen.
Ordentliche Einbürgerung
Ordentlich können Sie eingebürgert werden, wenn Sie
- seit 10 Jahren in der Schweiz und seit 2 Jahren in Lyss leben
- die Niederlassungsbewilligung C besitzen
- sich in der Schweiz zu Hause fühlen und ein Teil unserer Gesellschaft sind
Melden Sie sich bei uns – wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen die Gesuchsunterlagen zu. Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht haben, führen wir mit Ihnen ein Einbürgerungsgespräch durch. Der Gemeinderat entscheidet über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts und der Regierungsrat erteilt das Gemeinde- und das Kantonsbürgerrecht. Mit diesen Bürgerrechten erhalten Sie die schweizerische Staatsbürgerschaft.
Ordentliche Einbürgerung (be.ch)
Erleichterte Einbürgerung
Die erleichterte Einbürgerung steht unter bestimmten Voraussetzungen Ehepartnerinnen und Ehepartnern von Schweizerinnen und Schweizern sowie Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation offen.
Als Ehepartnerin oder Ehepartner einer Schweizer Bürgerin oder eines Schweizer Bürgers können Sie sich erleichtert einbürgern, wenn Sie insbesondere
- seit insgesamt 5 Jahren in der Schweiz und
- seit 1 Jahr vor Gesuchseinreichung in der Schweiz leben,
- seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft leben
- und in der Schweiz integriert sind
Auch als Person der dritten Ausländergeneration können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert einbürgern lassen.
Falls Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration SEM das Gesuchsformular für die erleichterte Einbürgerung. Dieses Amt ist für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig.
Verheiratet mit einer Schweizerin oder einem Schweizer (admin.ch)
Die erleichterte Einbürgerung der 3. Ausländergeneration (admin.ch)
Fragen rund um das Thema Einbürgerung beantwortet Ihnen gerne
Sandra Läng, Sachbearbeiterin Einbürgerungen, 032 387 03 41,
sandra.laeng@lyss.ch