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Beglaubigung Unterschrift - verlangen

Beglaubigung Unterschrift - verlangen
Einwohnerdienste, Sicherheit, Liegenschaften + Sport

Gemäss Verordnung über die Beglaubigung von Unterschriften dürfen die Einwohnergemeinden keine Unterschriften beglaubigen. Im Kanton Bern müssen Unterschriften von Privaten durch eine bernische Notarin oder einen bernischen Notar beglaubigt werden.

Dokumente



Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
(Einwohnerdienste: ganzer Tag geschlossen - bis auf weiteres)
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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