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Geringfügige Zonenplanänderung

Öffentliche Planauflage

Geringfügige Zonenplanänderung Regionale Tierkörpersammelstelle mit Änderung UeO Nr. 47 «Industrie Lyss Nord» (Änderung Nr. 47-1), Planänderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV und Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 4.10.1991 über den Wald (WaG)

Der Gemeinderat Lyss bringt die vorerwähnte Änderung gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 31.05.2024 bis 01.07.2024 bei der Abteilung Bau + Planung, 1. Stock, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss öffentlich auf. 

Unterlagen geringfügige Zonenplanänderung Regionale Tierkörpersammelstelle

Der Gemeinderat beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 zu beschliessen.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeinde Lyss, Abteilung Bau + Planung schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Lyss, 23. Mai 2024
Namens des Gemeinderates
Abteilung Bau + Planung


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