Sozialdienstaufgaben für Worben und Jens; Leistungsaufträge für das Jahr 2016
Der Gemeinderat hat der Erneuerung der Leistungsverträge mit den Gemeinden Worben und Jens bezüglich der Übertragung von Sozialdienstaufgaben für das Jahr 2016 an die Gemeinde Lyss zu-gestimmt.
Stiftung Alterssiedlungen Lyss, Stiftungsrat; Gemeindevertreter; Ersatzwahl
Walter Bürgi hat per Ende Jahr 2015 seine Demission als Gemeindevertreter im Stiftungsrat Alters-siedlungen Lyss eingereicht. Der Gemeinderat Lyss hat als neue Gemeindevertreterin, bis zum Ende der ordentlichen Amtsdauer, per Ende Jahr 2017, Brigitte Hürzeler, Lyss, gewählt.
Gesetzliches Alimentenwesen; regionaler Sozialdienst Aarberg; Leistungsvertrag 2016
Der Gemeinderat hat der Erneuerung des Dienstleitungsvertrages, dass der Sozialdienst Lyss auch im Jahr 2016 im Auftragsverhältnis für die sieben Gemeinden des regionalen Sozialdienstes Aarberg das Alimentenwesen zum Vollzug übernimmt, zugestimmt.
Abstimmungslokal Herrengasse; Reduzierung Öffnungszeiten
Da das Abstimmungslokal in Lyss (Herrengasse) jeweils am Samstag nur von sehr wenigen Stimm-berechtigten (rund 30 Personen) besucht wird und dadurch der Aufwand für die Öffnung des Lokals unverhältnismässig gross ist, hat der Gemeinderat beschlossen, das Abstimmungslokal in Lyss (Herrengasse) ab dem Jahr 2016 nur noch am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag von 10.00 – 12.00 Uhr zu öffnen. Die briefliche Stimmabgabe ist nach wie vor bis am Sonntag, 09.00 Uhr möglich.
Beiträge aus Spezialfinanzierung Schutz und ökologische Aufwertung des Siedlungsraumes, der Landschaft und des Waldes; Genehmigung Verträge 2015
Mit der Spezialfinanzierung „Schutz und ökologische Aufwertung des Siedlungsraumes, der Land-schaft und des Waldes“ werden naturnahe Landschafts-Elemente und Lebensräume gefördert und erhalten. Nach der Ortsplanungsrevision wurde die Landschaftsplanung neu definiert und die Aus-zahlungs-Bedingungen überarbeitet. Der Gemeinderat konnte die ersten drei Verträge nach den neuen Richtlinien abschliessen. Die Fachgruppe Landschaft wird nun weitere Verträge vorbereiten.
Reglement für die Gemeindeausgleichskasse; Aufhebung
Der Gemeinderat hebt das Reglement für die Gemeindeausgleichskasse per 31.12.2015 auf, da für die Führung einer AHV-Zweigstelle übergeordnete gesetzliche Grundlagen bestehen und somit das Reglement nicht mehr notwendig ist.
Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch
© 2024 Gemeinde Lyss, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".