Industriering Nord; Sanierung Teil Süd; Baukredit
Gemeindeverband Lyssbach; Teilrevision Organisationsreglement
Der GGR genehmigt die Teilrevision des Organisationsreglements des Gemeindeverbandes Lyssbach.
Reglement über die ständigen Kommissionen; Änderung Anhang VI
Der GGR genehmigt die Änderung im Anhang VI zum Reglement über die ständigen Kommissionen und setzt dieses per 01.01.2016 in Kraft.
Interpellation SVP; Spezialfinanzierung "Schutz und ökologische Aufwertung des Siedlungsraumes, der Landschaft und des Waldes"; Beantwortung
Der GGR nimmt Kenntnis von der Beantwortung der Interpellation SVP; Spezialfinanzierung "Schutz und ökologische Aufwertung des Siedlungsraumes, der Landschaft und des Waldes".
Sitzungsdaten GGR 2016; Anpassung
Der GGR beschliesst, die Sitzung vom 29.02.2016 auf Dienstag, 01.03.2016 zu verschieben.
Wahlen; GGR Präsidium und Vizepräsidium
Der Grosse Gemeinderat wählt für das Jahr 2016 Bourquin Hans Ulrich (EVP) als Präsident des Grossen Gemeinderates. Als erster Vizepräsident wird Clerc Anton (FDP) und als zweite Vizepräsidentin Hautle Agnes (BDP) gewählt.
Wahlen; Stimmenzählende
Als Stimmenzählende werden Binggeli Vinzenz (SP) und Schwab Heidi (SVP) gewählt.
Fraktionspräsidien 2016
Der GGR nimmt Kenntnis von den folgenden Fraktionspräsidien 2016.
Parlamentarische Vorstösse; Neueingänge
Fakultative Volksabstimmung
Zum Beschluss mit fakultativer Volksabstimmung (Sanierung Industriering Nord und Organisationsreglement Gemeindeverband Lyssbach) kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 46 Bst. b bzw. Art. 45 Abs. 1) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 487 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 11. Januar 2016 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch
© 2024 Gemeinde Lyss, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".