Der GR nimmt Kenntnis von den laufenden Planungsprozessen im Rahmen der Entwicklung des Bahnhofgebietes Busswil und beschliesst für die Ausarbeitung der Konzeptstudie Bahnhofplatz Busswil durch das Planungsbüro Basler&Hofmann, Zollikofen einen Planungskredit von Fr. 45‘000.00.
Der GR legt den Durchführungstermin für die Gemeindewahlen 2017 auf den 24.09.2017 (ordentli-cher Abstimmungstermin) fest. Ein allfälliger 2. Wahlgang des Gemeindepräsidenten (Majorz) findet 4 Wochen nach dem 1. Wahlgang am 22.10.2017 statt.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg, erhoben werden.
Der GR hat die sofortige Aufhebung des Lysser Waldreglementes vom 24.03.1982 beschlossen, da die altrechtlichen Waldreglemente mit der Einführung des kantonalen Waldgesetzes ausser Kraft gesetzt wurden.
Nachdem die Sanierungsarbeiten an den Gebäuden abgeschlossen sind, kann mit der längst fälli-gen Instandstellung der Aussensportanlage begonnen werden. Der GR genehmigt den Kredit von Fr. 150‘000.00 für die Sanierung der Aussensportanlage Kirchenfeld.
Der GR genehmigt die Anpassung des Anhangs 1 und 3 der Personalverordnung und setzt diese per 01.09.2016 in Kraft.
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