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21. Sitzung Grosser Gemeinderat Lyss vom 28.06.2021

Verwaltungsbericht 2020; Genehmigung
Der GGR genehmigt den Verwaltungsbericht 2020.

Budget 2022; Leistungsvorgaben; Genehmigung
Der GGR genehmigt die Anpassungen der Indikatoren und verabschiedet die Leistungsvorgaben zuhanden der Budgetierung 2022.

Erwerb strategischer Liegenschafts- und Landreserven; Rahmenkredit
Der GGR genehmigt für den Kauf strategischer Liegenschafts- und Landreserven einen Rahmenkredit von Fr. 3 Mio. und überträgt dem Gemeinderat die entsprechende Handlungskompetenz im Rahmen dieses Kredits.

Postulat BDP (umgewandelt aus Motion); "Kauf strategischer Liegenschafts- und Landreserven; Bildung einer Kommission mit Entscheidungs-Kompetenz" (Nr. 07/2018); Beantwortung
Der GGR nimmt von der Beantwortung des Postulats BDP, "Kauf strategischer Liegenschafts- und Landreserven; Bildung einer Kommission mit Entscheidungs-Kompetenz" Kenntnis und schreib dieses als erfüllt ab. 

Postulat; Die Mitte + glp; "Weiterführung der Vereinsunterstützung wegen Covid19" (Nr. 02/2021); Stellungnahme
Der GGR lehnt das Postulat von Die Mitte / glp Lyss-Busswil „Weiterführung der Vereinsunterstützung wegen Covid-19“ (Nr. 02/2021) ab.

Interpellation FDP; "Welche Strassensanierungen / Baustellen auf Strassenverbindungen sind in den nächsten Jahren vorgesehen?" (Nr. 01/2021); Beantwortung
Der GGR nimmt Kenntnis von der Beantwortung der Interpellation FDP "Welche Strassensanierungen / Baustellen auf Strassenverbindungen sind in den nächsten Jahren vorgesehen?" (Nr. 01/2021).

Unterhalt Brücken; Rahmenkredit für die Jahre 2015 - 2024; 3. Zwischenbericht; Kenntnisnahme
Der GGR nimmt Kenntnis vom 3. Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung im Zusammenhang mit dem am 08.12.2014 gesprochenen Rahmenkredit.

Der 4. Zwischenbericht wird dem GGR im Jahr 2023 unterbreitet. Die Abrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Brückensanierungen voraussichtlich im Jahr 2025.

Fakultative Volksabstimmung
Zu den Beschlüssen mit fakultativer Volksabstimmung (Erwerb strategischer Liegenschafts- und Landreserven; Rahmenkredit) kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 46 Bst. b) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 522 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 01.08.2021 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.

Namens des Grossen Gemeinderates Lyss

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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