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14. Sitzung Grosser Gemeinderat Lyss vom 26.02.2024

Energie Seeland AG Fusion mit Energie Wasser Aarberg AG; Projekt Chasseral; Anpassung Rechtsgrundlagen; Genehmigung
Der GGR beschliesst, der Vorlage für den Zusammenschluss der Energie Wasser Aarberg AG mit der Energie Seeland AG zur Evolon AG, beinhaltend
• die Aufhebung des Reglements über die Versorgung der Gemeinde Lyss mit Wasser, leitungs-gebundener Energie und Telekommunikation sowie das Verhältnis der Gemeinde Lyss zur Energie Seeland AG (ESAG) vom 16.09.2016,
• den Beschluss des Reglements über die Evolon AG,
• den Beschluss des Reglements über die Versorgung mit Wasser (Wasserversorgungsregle-ment),
• den Beschluss des Reglements über die Versorgung mit Strom (Stromversorgungsreglement), zuzustimmen.

Die in der Vorlage aufgeführten Rechtsänderungen treten nur in Kraft, wenn das zuständige Organ der Einwohnergemeinde Aarberg der Vorlage für den Zusammenschluss der Energie Wasser Aarberg AG mit der Energie Seeland AG ebenfalls zustimmt.

Der GR wird mit der Annahme der Vorlage beauftragt, der Fusion auf Grundlage der vorgelegten Dokumente zuzustimmen, die Aktien der Energie Seeland AG in Aktien der Evolon AG zu tauschen und den Aktionärsbindungsvertrag mit den weiteren Aktionärsgemeinden sowie die Leistungs- und Konzessionsvereinbarung mit der Evolon AG abzuschliessen.

Strategie Gebiet Bödeli; Rückbau Liegenschaften Bödeli und Giessenweg; Kreditantrag
Der GGR beschliesst...

• den Rückbau der Liegenschaften Bödeli 1 + 3 und 5 + 7 sowie Giessenweg 15 + 17 und genehmigt dafür
    einen Verpflichtungskredit über Fr. 1'170'00.00 (gerundet) zu Lasten der Erfolgsrechnung.
    Teuerungsbedingte Mehrkosten gelten als genehmigt (für die Berechnung der Teuerung wird der
    Baupreisindex Espace Mittelland Hochbau verwendet).
• die Anpassung des Bilanzwertes über die Liegenschaften Bödeli 1 + 3 und 5 + 7 sowie Giessenweg 15 +
    17 und 17a mit der damit verbundenen Wertkorrektur von Brutto minus Fr. 721'280.00 wird der
    Neubewertungsreserve belastet.

Geschäftsordnung Grosser Gemeinderat (Nr. 005); Teilrevision; Ergänzung Aufnahme Erlass-grundlage für digitale Behördensitzungen (BSIG 1/170.11/14.1); Genehmigung
Der GGR beschliesst die genannte Ergänzung von Art. 4 a in der Geschäftsordnung für den Grossen Gemeinderat und schafft damit die Legitimation für das Führen von digitalen Behördensitzungen im Lysser Parlament mit Inkraftsetzung per 01.01.2024.

Familien- und Kinderbetreuungsangebote; Generationenspiel- und Bewegungsparcours; Ver-pflichtungskreditabrechnung
Der GGR genehmigt die Abrechnung über den Verpflichtungskredit für den Generationenspiel- und Bewegungsparcours Hopp-la mit Gesamtkosten von Fr. 375'530.35 und einer Kreditunterschreitung von Fr. 4'469.65 ohne Berücksichtigung der eingegangenen Subventionen (Nettokosten Gemeinde:
Fr. 231'528.35).

Richtlinien+Zielsetzungen 2022 - 2025; Controlling; Stand Halblegislatur
Der GGR nimmt Kenntnis vom Halblegislaturstand per Ende 2023 der Richtlinien+Zielsetzungen 2022 – 2025.

Motion FDP; "Sanierung / Erweiterung Parkschwimmbad Lyss" (Nr. 11/2019); Fristverlängerung
Der GGR beschliesst, die Frist zur Beantwortung der Motion FDP; «Sanierung / Erweiterung Park-schwimmbad Lyss» (Nr. 11/2019) bis zum 31.12.2024 zu verlängern.

Postulat SP/Grüne; "Projekt Parkschwimmbad und Umgebung 2030 erarbeiten" (Nr. 13/2019); Fristverlängerung
Der GGR beschliesst, die Frist zur Beantwortung des Postulats SP/Grüne "Projekt Parkschwimmbad und Umgebung 2030 erarbeiten" (Nr. 13/2019) bis zum 31.12.2024 zu verlängern.

Postulat Mitte+SP+EVP+FDP+GLP; "Erstellung zusätzlicher Aussengarderoben im Sportzentrum Grien" (Nr. 17/2021); Fristverlängerung
Der GGR beschliesst, die Frist zur Beantwortung des Postulats Mitte+SP+EVP+FDP+GLP "Erstel-lung zusätzlicher Aussengarderoben im Sportzentrum Grien" (Nr. 17/2021) bis zum 31.12.2024 zu verlängern.

Postulat SP/Jungi; «Feste Poller auf Strassen durch flexible Poller ersetzen» (Nr. 2022/06); Fristverlängerung
Der GGR beschliesst, die Frist zur Beantwortung des Postulats SP/Jungi «Feste Poller auf Strassen durch flexible Poller ersetzen» (Nr. 2022/06) bis zum 30.09.2024 zu verlängern.  

Interpellation SP/Jungi; Plastikabfall; 2013/14; Beantwortung
Der GGR nimmt Kenntnis von der Beantwortung der Interpellation SP + Jungi «Plastikabfall» (2013/14).

Fakultative Volksabstimmung

Zu den Beschlüssen mit fakultativer Volksabstimmung (Energie Seeland AG Fusion mit Energie Wasser Aarberg AG; Projekt Chasseral; Anpassung Rechtsgrundlagen / Strategie Gebiet Bödeli; Rückbau Liegenschaften Bödeli und Giessenweg; Kreditantrag) kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1 + Art. 46 Bst. b) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 525 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 01.04.2024 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.

Namens des Grossen Gemeinderates Lyss

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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